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ZAHNSPANGE

Wir bieten die Gratis-Zahnspange auf Wahlarztbasis an.

Liegen Kieferfehlstellungen nach IOTN 4 und 5 vor, bekommen Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr den Großteil Ihrer Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse refundiert.

Die Höhe der Kostenrückerstattung liegt im ermessen der Krankenkasse und kann von der einen zur anderen Kasse variieren.

Eine Gesamtbehandlung beinhaltet folgende Leistungen: die kieferorthopädische Planung, das diagnostische Set-Up, die Behandlung mit festsitzender Zahnspange und die anschließende Haltephase nach Behandlungsabschluss mit Retentionsgeräten (Halteschienen).

VORHER-NACHHER
VORHER-NACHHER

Abnehmbare „Interzeptiv Behandlung“ bei Kindern zwischen 6 und 10 Jahren

In manchen Fällen ist es notwendig mit einer Zahnspange bereits im Milchgebiss bzw. Wechselgebiss zu beginnen. 

Dies betrifft Kinder mit Fehlstellungen die IOTN 4 oder 5 entsprechen und unter 10 Jahre alt sind. 

Zum Einsatz kommen aktive Platten zum Dehnen des Oberkiefers, Vorschubdoppelplatten um das Unterkieferwachstum bei Rücklage anzuregen, Platzhalterplatten um bestehende Lücken für die nachfolgenden Zähne freizuhalten oder andere herausnehmbare Geräte.

Großer Vorteil dieser Behandlung ist die positive Auswirkung der Apparaturen auf die Entwicklung des Schädel und Gesichtsbereiches. Somit können spätere Folgeschäden vermieden werden. 

Es handelt sich hierbei um eine Behandlung die in der Regel 1-2 Jahre dauert und in manchen Fällen auch einer späteren Zweitbehandlung mit festsitzender Zahnspange bedarf. 

Die Tragedauer der Apparaturen sollte zwischen 12-16 Stunden liegen (je nach Art der Behandlung) um einen positiven Behandlungserfolg zu erzielen. 

Die Behandlungskosten für eine „Interzeptive Behandlung“ werden in unserer Ordination komplett von der Krankenkasse übernommen.

Zahnspange für ERWACHSENE

Zähne lassen sich bewegen – ein Leben lang!

Egal in welchem Alter es ist fast immer möglich Zähne gerade zu stellen und sowohl den Biss als auch die Ästhetik Ihrer Zähne zu verbessern. 

Je nach Fehlstellung können unterschiedliche Behandlungsmethoden infrage kommen. 

Bei schwerer Fehlstellung IOTN 4 und 5 ist in der Regel eine festsitzende Behandlung zu empfehlen um den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen.

Liegen geringere Fehlstellung vor, die in die Kategorie IOTN 2 oder 3 einzuordnen sind, gibt es auch die Möglichkeit der Zahnregulierung mit der Aligner Methode. Hier werden die Zähne mithilfe von unsichtbaren Schienen, Schritt für Schritt gerader gestellt. 

Um die beste Behandlungsmethode für Sie zu bestimmen, können Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin bei uns in der Ordination vereinbaren. Hier können wir gezielt auf Ihre Wünsche und Vorstellungen eingehen und einen auf Sie abgestimmten Behandlungsplan erstellen. 

Schatten

NOCH FRAGEN?

Gerne stehen wir Ihnen für einen Beratungstermin zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter:

Tel. 02172 / 3200

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